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Ausschreibung von Biomasseanlagen

Biogas

Ausschreibungen für Biomasseanlagen

Der erste Gebotstermin für Biomasseanlagen war der 1. September 2017.

Zu diesem Termin wurden 122,446 Megawatt ausgeschrieben. Insgesamt gingen 33 Gebote mit einem Gesamtvolumen von 40,912 Megawatt ein. 24 Gebote mit einem Gebotsumfang von 27,551 Megawatt erhielten einen Zuschlag, 20 entfielen auf Bestandsanlagen. Der durchschnittliche Zuschlagswert aller Gebote lag bei 14,30 ct/kWh. Bei Neuanlagen lag der mittlere Zuschlagswert bei 14,81 ct/kWh, bei Bestandsanlagen 14,16 ct/kWh (Quelle: BMWi.de). Grundsätzlich wird die Höhe der Zahlungen für alle ab dem 1. Januar 2017 neu in Betrieb genommenen Biomasseanlagen mit einer installierten Leistung von mehr als 150 Kilowatt bis 20 Megawatt durch Ausschreibungen ermittelt.

Eine Besonderheit für Biomasseanlagen war, dass auch Bestandsanlagen kleiner als 150 kW, deren bisheriger Förderanspruch nur noch maximal 8 Jahre beträgt, an der Ausschreibung teilnehmen konnten. Bestandsanlagen können/konnten auf diese Weise den Zuschlag für eine 10-jährige Anschlussförderung erhalten. Sie müssen allerdings die gleichen Flexibilitätsanforderungen erfüllen können wie Neuanlagen.

Weitere Ausschreibungen finden künftig einmal jährlich zum Gebotstermin 1. September statt.

Die gesetzlichen Grundlagen für die Ausschreibungen sind im Erneuerbare-Energien-Gesetz (EEG) geregelt (§§ 28 bis 35a und 39 bis 39h EEG 2017).

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