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Flexibilitätsdeckel erreicht

Biogasanlage in Deutschland mit Getreidefeld

Flexdeckel für zusätzlich installierte Leistung erreicht

Durch das Energiesammelgesetz wurde der Zubaudeckel für die Flexibilitätsprämie auf 1.000 MW festgelegt (ehemals wurde ein Gesamtzubau in Höhe von 1.350 MW gewährt). Die Bundesnetzagentur (BNetzA) hat kürzlich die aktuellen Zahlen zum sogenannten „Flexdeckel“ veröffentlicht. Demnach wird im Juli mit 1.028 MW der Flexdeckel von 1.000 MW überschritten. Damit beginnt die 15-monatige Übergangsfrist (01.09.2019 bis einschließlich 30.11.2020), innerhalb derer der Anspruch auf die Flexibilitätsprämie für zusätzlich installierte Leistung auch noch weiter geltend gemacht werden kann.

Weitergehende Informationen sowie die aktuellen Zahlen zum Flexdeckel finden Sie auf der Seite der BNetzA  (Link).

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