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Sicherstellung der europäischen Transparenzpflicht

Biogasanlage

Meldepflicht für EEG-Anlagen zum 12.10.2018

Die Bundesnetzagentur führt zur Sicherstellung der europäischen Transparenzpflicht eine Datenerhebung nach dem EEG durch. Mit dem Informationsblatt 01/2018 haben wir bereits auf diese neu eingeführte Meldepflicht hingewiesen, jedoch ging es da um das Kalenderjahr 2016 mit Meldepflicht zum 15.06.2018. Jetzt sind EEG-Zahlungen aus dem Jahr 2017 zu melden. Betroffen sind alle EEG-Anlagen mit einer Inbetriebnahme ab 01.01.2012 die im Jahr 2017 mehr als 500.000 € (netto) an EEG-Zahlung erhalten haben. Hierzu zählen alle Zahlungen, die vom Anschlussnetzbetreiber nach dem EEG an den EEG-Anlagenbetreiber ausgeschüttet wurden wie die klassische EEG-Festpreisvergütung, die Marktprämie einschließlich Managementprämie und Flexibilitätsprämie. Nicht hierunter fallen der Härtefallausgleich beim Einspeisemanagement oder die Direktvermarktung.

Prüfen Sie Ihre Voraussetzungen und versäumen Sie nicht Ihre Meldepflicht!

Zur Datenerhebung hat die Bundesnetzagentur auf ihrer Internetplattform ein entsprechendes Formular zur Verfügung gestellt, dieses können Sie unter folgendem Link aufrufen: Erhebungsbogen EEG-Zahlung.

Dieses Formular ist in zweifacher Form an die Bundesnetzagentur zu übermitteln. Zum einen muss das ausgefüllte Dokument als Excel-Tabelle per E-Mail an die im Dokument angegebene E-Mail-Adresse (beihilfetransparenz-eeg(at)bnetza.de) übersandt werden, zum anderen muss das Dokument zusätzlich auf postalischem Wege zur Bundesnetzagentur versandt werden (Bundesnetzagentur, Referat 605 – Beihilfetransparenz, Tulpenfeld 4, 53113 Bonn). Bei Letzterem ist entscheidend, dass eine eigenhändige Unterschrift erfolgt.

 

Bei Rückfragen wenden Sie sich bitte direkt an die Datenerhebung EEG:

  • Bundesnetzagentur, Referat 605 – EEG Datenerhebung,
  • Postfach: 8001, 53105 Bonn
  • E-Mail: beihilfetransparenz-eeg(at)bnetza.de

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